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Das Echo - Februar 2004
Zurück zum Echo-Menue der USS Mirage.
D a s
E c h o
- Unabhängiges Magazin für Star Trek Alpha Command -
Inhalt
Academy Forum
Unit Aufnahme
|
Trek Background:
Stand der Dinge:
Zu diesem Echo
|
Alpha Academy
Auf der Akademie könnte man zur Zeit eigentlich sagen: "Im Westen
nichts Neues", denn im Vergleich mit dem letzten Monat haben sich
keinerlei Änderungen ergeben.
Unser Appell geht noch immer an die Unit PR, etwas die Werbetrommel
zu rühren, damit wir ein paar neue Kadetten bekommen, denn seit dem
letzten Bericht hatten wir nur eine Neuanmeldung auf der ACA, so dass wir
uns Alle an 10 Fingern abzählen können, dass es wohl nicht mehr allzu
lange dauern wird, biss wir einen deftigen Engpass haben werden,
wenn es darum geht, dass Positionen in unseren Spielen durch
ehemalige Kadetten nachbesetzt werden sollen.
Unsere liebe Dorit erfreut sich auch bester Gesundheit, doch wird
ihr Tagesablauf nach eigenen Worten im Moment noch überwiegend von
Stillen, Umhertragen,verzweifelten Beruhigungsversuchen, und das Ganze
wieder von vorn bestimmt ;-)
Es mag also noch eine Weile dauern, bis sie auf der ACA das Zepter
wieder in die Hand nehmen kann.
Auf der Warteliste für Akademieabgänger stehen bisher die
U.S.S. Explorer
und die
U.S.S. Antares
Hier nun die letzten Meldungen:
Im Aca-1 Team läuft die Holo-Mission auf der verlassenen Raumstation
noch immer auf Hochtouren. Mittlerweile haben unsere Kadetten ersten
Kontakt mit den Piraten bekommen und das die Vorlesungen in Taktischer
Verhandlungsführung an der akademie scheinbar noch nicht besonders
zahlreich waren, kostete dieser Zusammenstoss einen dieser Piraten
sogar das Leben.
Im Moment gilt die volle Aufmerksamkeit unserer Kadetten einem
geschlossenen Schott, welches über einen elektronischen Sicherungsmechanismus
verfügt. Allerdings haben sie keinen Tricorder mehr und auch kein
Spezialwerkzeug. Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Wege um
dorthin zu gelangen wo man gerne hin möchte. Lassen wir uns überraschen ;-)
anarkin
Zum Inhalt
Unit Aufnahme - Kurzbericht
Seit dem 01. Februar haben wir ein neues RPG in unseren Reihen.
Es handelt sich um die USS Independence unter GM Daniel Pichl.
Ein HERZLICHES WILLKOMMEN bei uns im AC.
Des Weiteren haben wir einen neuen Kandidaten, der sich einem Testspiel,
das in Kürze beginnt, stellen wird.
Es ist die USS Tinkerbell unter der Leitung von Christian Lafin.
Dieses Schiff hat schon ein klein wenig Besonderes an sich: Eine alte
Mirandaclass, die neu aufgebaut wurde und nach Aussagen des GM nur mit
"Klebeband" zusammengehalten wird.
Dieses hat eine relativ geringe Anzahl von Spielern, weil der GM mehr
auf Leute setzt, die ganz einfach aus interesse am Besonderen mitmachen.
Einige Schlüsselpositionen sind durch NPC besetzt, die von jedem
gespielt werden, der grad mal, z.B. den Chefingenieur, braucht. Das
Konzept scheint aufzugehen, denn mit drei Spielern, die zunächst
gemeldet wurden, schaffte man eine durchschnittliche Wochenzugzahl von
20. In der Zwischenzeit sind noch zwei neue dazugekommen, die zur Freude
von Christian die Zugzahlen noch ein wenig gepuscht haben.
Alles in allem ist die USS Tinkerbell meiner Ansicht nach ein
interessanter und auch vielversprechender Kandidat.
Marion Jentzsch
Zum Inhalt
Trek Background:
Die Verfassung der Vereinigten Föderation der Planeten
In dieser Ausgabe des Trek Backgroundes wollen wir uns einmal die Verfassung der Vereinigten
Föderation der Planeten anschauen. Die Direktiven dürfte ja mittlerweile (fast) Jede(r) kennen
oder zumindest schon einmal davon gehört haben. Ganz anders ist es jedoch zumeisst mit der
Verfassung denke ich. Obwohl diese ja eigenlich der elementarste Grundstein dessen ist, was die
Föderation ausmacht.
Also dann, viel Spass beim lesen - und vielleicht schlackern Euch ja zeitweilig genau so die
Ohren dabei, wie mir, als ich es zu ersten mal las :)
I. Grundrechte:
Art. 1 [Schutz der Lebensformwürde]
(1) Die Würde jeder intelligenten Lebensform ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Föderationsgewalt.
(2) Die UFP bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Lebensformrechten als
Grundlage jeder zivilisierten Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit im Universum.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit,
Freiheit der Person]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle intelligenten Lebensformen sind vor dem Gesetz der UFP gleich.
(2) Niemand darf wegen seiner Abstammung, Geschlecht, Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und seiner sexuellen
Ausrichtung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Art. 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung]
(1) Die Freiheit
des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere
regelt ein UFPgesetz.
Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.
Art. 6 [Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, sich ohne Anmeldung
oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes beschränkt werden.
Art. 7 [Vereinigungsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, Vereine und
Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die
sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten,
sind verboten.
Art. 8 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Sub- und
Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung
dem Schutze der verfassungsmäßigen Grundordnung oder dem Bestand der Föderation, so kann das
Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.
Art. 9 [Freizügigkeit]
(1) Alle Mitglieder der Föderation genießen Freizügigkeit im ganzen
Föderationsgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle
eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der
Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden
Gefahr für den Bestand oder die verfassungsmäßige Grundordnung der UFP, zur Bekämpfung von
Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend
vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Art. 10 [Berufsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen
allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Art. 11 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den
Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form
durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder
einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden.
Art. 12 [Eigentum, Erbrecht und Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden
gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung
ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor ein Föderationsgericht
offen.
Art. 13 [Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke
der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in
Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung
gilt Artikel 12 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Art. 14 [Verlust der Mitgliedschaft oder eines Postens/Amtes]
(1) Der Verlust der Mitgliedschaft
darf gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn dies durch ein Föderationsgericht
bestimmt wird.
(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist darf der Verlust eines Postens oder Amtes
innerhalb der UFP, einschließlich des Amtes des Präsidenten und Oberbefehlshabers oder als
Mitglied des Föderationsrats, außerhalb der festgelegten Probezeiten gegen den Willen des
Betroffenen nur dann eintreten wenn dies durch ein Föderationsgericht bestimmt wird. Das nähere
regelt ein Föderationsgesetz.
Art. 15 [Asylrecht]
(1) Politisch verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsplaneten der UFP einreist.
Art. 16 [Petitionsrecht]
Jede Lebensform hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder Präsidenten zu
wenden.
Art. 17 [Einschränkung von Grundrechten bei Soldaten]
(1) Gesetze über Wehrdienst und
Ersatzdienst können bestimmen, dass für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes
während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht
der Versammlungsfreiheit (Artikel 6) und das Petitionsrecht (Artikel 16), soweit es das Recht
gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können
bestimmen, dass die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 9) und der Unverletzlichkeit der
Wohnung (Artikel 11) eingeschränkt werden.
Art. 18 [Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit
(Artikel 6), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 7), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
(Artikel 8), das Eigentum (Artikel 12) oder das Asylrecht (Artikel 15) zum Kampfe gegen die
verfassungsmäßige Grundordnung oder den Bestand der Deutschen Sternenflotte missbraucht, verwirkt
diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Oberste Sternenflottengericht
ausgesprochen.
Art. 19 [Einschränkung von Grundrechten]
(1) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und
nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des
Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese
anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die Föderationsgewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der
Rechtsweg offen.
Art. 20 [Änderungen der Verfassung]
(1) Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden,
das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des UFPR.
(3) Eine Änderung dieser Verfassung, durch welche die in den Artikeln 1 und 21 niedergelegten
Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
II. Sternenflotte / UFP
Art. 21 [Militärische Verfassung , Widerstandsrecht]
(1) Die Sternenflotte ist eine militärische
Organisation für die Föderation die den freiheitlichen, rechtsstaatlichen, sozialen und
humanitären Grundrechten dieser Verfassung verpflichtet ist.
(2) Alle Sternenflottengewalt geht von den aktiven Mitgliedern aus. Sie wird von den aktiven
Mitgliedern mit Kommandorang und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt
und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Mitglieder das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(5) Die Sternenflotte ist von der Gesamtgewalt her einer Hauptabteilung einzuordnen.
Art. 22 [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Die Sternenflotte schützt auch in Verantwortung
für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung.
Art. 23 [Anwendbarkeit anderen Rechts]
(1) Die allgemeinen Regeln des interplanetaren Rechts,
insbesondere auch die Direktiven, sind Bestandteil des Sternenflottenrechtes. Sie gehen den
Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Mitglieder der Sternenflotte.
(2) Im Falle einer Regelungslücke im Sternenflottenrecht gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend.
Art. 24 [Verbot des Angriffskrieges]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Oberbefehlshabers
hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Föderationsgesetz.
Art. 25 [Staatsbürgerliche Rechte]
(1) Personal der Sternenflotte hat die gleichen
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Personal der Sternenflotte hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung
gleichen Zugang zu jedem Sternenflotten und Föderationssamt.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern
sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von religiösem Bekenntnis, von
Rasse, Herkunft, Geschlecht oder sexuellen Ausrichtung. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit
oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Art. 26 [Haftung bei Amtspflichtverletzungen]
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten
öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die
Verantwortlichkeit grundsätzlich die Föderation oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf
Schadensersatz und für den Rückgriff darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Art. 27 [Rechts- und Amtshilfe]
Alle Abteilungen der Föderation leisten sich gegenseitig Rechts-
und Amtshilfe.
III. Oberbefehlshaber
Art. 28 [Wahl durch den Föderationsrat]
(1) Der Oberbefehlshaber wird ohne Aussprache vom
Föderationsrat (UFPR) gewählt. Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Föderation.
(2) Die Amtszeit des Oberbefehlshabers dauert sechs Monate. Anschließende Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Föderationsrats erhält. Wird
diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem
weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Art. 29 [Amtseid]
Der Oberbefehlshaber leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten
Mitgliedern des UFPR folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Vereinten
Föderation der Planeten widme, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Direktiven, die
Verfassung und die Gesetze der UFP wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Art. 30 [Vertretungsmacht, Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Oberbefehlshaber vertritt die
Sternenflotte nach innen und außen.
(2) Der Oberbefehlshaber hat im Rahmen des geltenden Rechts die uneingeschränkte Befehls- und
Kommandogewalt über die Sternenflotte soweit in dieser Verfassung nichts anderes bestimmt ist. Er
entscheidet über alle die Sternenflotte betreffenden Fragen.
(3) Innerhalb der ihm vom Oberbefehlshaber bzw. vom jeweiligen Vorgesetzten übertragenen
Kompetenzen leitet jeder Leiter seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener
Verantwortung.
Art. 31 [Stellvertreter des Oberbefehlshabers]
Der Oberbefehlshaber wird in seiner Abwesenheit
durch den Adjutanten vertreten.
Art. 32 [Misstrauensvotum]
Der Föderationsrat kann dem Oberbefehlshaber das Misstrauen nur
dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.
IV. Präsident
Art. 33 [Wahl durch den Föderationsrat]
(1) Der Präsident wird ohne Aussprache vom Föderationsrat
(UFPR) gewählt. Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Föderation.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten dauert sechs Monate. Anschließende Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Föderationsrats erhält. Wird
diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem
weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Art. 33 [Amtseid]
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern
des UFPR folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Vereinten Föderation der
Planeten widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Direktiven, die Verfassung und
die Gesetze der UFP wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Art. 34 [Vertretungsmacht, Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Präsident vertritt die UFP nach
innen und außen.
(2) Der Präsident hat im Rahmen des geltenden Rechts die Aufgabe die UFP Positiv zu vertreten
sowie den Vorsitz im Rat zu führen.
(3) Innerhalb der ihm vom Präsident bzw. vom jeweiligen Vorgesetzten übertragenen Kompetenzen
leitet jeder Leiter seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Art. 35 [Stellvertreter des Präsidenten]
Der Präsident wird in seiner Abwesenheit durch den Vize
Präsidenten vertreten.
Art. 36 [Misstrauensvotum]
Der Föderationsrat kann dem Präsidenten das Misstrauen nur dadurch
aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.
V. Sternenflottenrat
Art. 37 [Zusammensetzung]
(1) Der Föderationsrat besteht aus 10 bis 14 Mitgliedern. Jedes
Mitglied im Rat hat entweder eine Leitende Funktion für eine Abteilung oder wurde freu gewählt von
den Mitgliedern der Föderation.
(2) Die Richter des Obersten Föderationsgerichts dürfen dem UFPR nicht als stimmberechtigte
Mitglieder angehören.
(4) Die Mitglieder des UFPR sind Vertreter aller Mitglieder, und in ihrer Funktion als
Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Art. 38 [Zusammentritt]
(1) Der UFPR tritt mindestens monatlich zu einer Sitzung zusammen.
(2) Der UFPR wird durch den Präsidenten einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel
der Mitglieder des UFPR, der OBK, der CI, des SCI oder der FJA es verlangen.
Art. 39 [Vorsitz; Geschäftsordnung]
(1) Der Präsident führt den Vorsitz im UFPR.
(2) Der UFPR wählt aus seiner Mitte die Schriftführer. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Art. 40 [Öffentlichkeit der Sitzungen; Mehrheitsprinzip]
(1) Der UFPR verhandelt öffentlich. Auf
Antrag kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird
in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
(2) Zu einem Beschlusse des UFPR ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit
dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Art. 41 [Aufgaben und Befugnisse]
(1) Der UFPR berät den Präsidenten in allen Angelegenheiten der
Sternenflotte, und unterbreitet diesem Vorschläge.
(2) Er kann die Entscheidungen des Präsidenten in allen Angelegenheiten mit einer Mehrheit von
2/3 der abgegebenen Stimmen aufheben oder ändern.
(3) Der UFPR beschließt die Gesetze der UFP.
(4) Der Präsident hat den UFPR über alle Angelegenheiten der Föderation zu informieren.
VI. Oberkommando
Art. 42 [Mitglieder des OBK]
(1) Die Mitglieder des OBK bestehen aus allen Hauptabteilungsleitern
der UFP.
(2) Mitglieder werden nicht gewählt und dürfen auch keine weiteren Personen
im OBK aufnehmen.
Art. 43 [Befugnisse und Aufgaben]
(1) Das OBK muss den UFPR über alle wichtigen Änderungen und
Pläne informieren.
(2) Das OBK darf nur Personalfragen, Verwaltungs- und Militärische Entscheidungen treffen.
(3) Eine Entscheidung muss von ¾ der OBK Mitglieder bestätigt sein.
VII. Rechtsprechung
Art. 44 [Gerichtsorganisation]
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird
durch die ordentlich errichteten Föderationsgerichte ausgeübt.
Art. 45 [Zuständigkeit]
Die Föderationsgerichte werden in allen Fällen der Streitigkeit über die
Anwendung oder Auslegung eines Föderationsgesetzes und in Fällen der Verwaltungs-, Zivil-,
Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit sowie den sonstigen in dieser Verfassung bestimmten Fällen
tätig.
Art. 46 [Zusammensetzung]
(1) Die Föderationsgerichte bestehen aus Berufsrichtern. Die Richter
werden vom FJA ernannt.
(2) Ein Föderationsgesetz regelt ihre Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen
Fällen die Entscheidungen des Obersten Föderationsgerichts Gesetzeskraft haben.
Art. 47 [Unabhängigkeit der Richter]
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur
kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze
bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben
oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Art. 48 [Rechtsstellung der Richter]
(1) Die Rechtsstellung der Richter ist durch besonderes
Föderationsgesetz zu regeln.
(2) Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze der Verfassung
verstößt, so kann das Oberste Föderationsgericht auf Antrag des Präsidenten, OBH oder des FJA
anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle
eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.
Art. 49 [Kriegsgerichte]
(1) Kriegsgerichte gem. den in Direktive 16 bezeichneten Vorschriften
sind zulässig.
(2) Sonstige Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen
werden.
(3) Gegen Urteile der Kriegsgerichte darf der Rechtsweg vor die ordentlichen Föderationsgerichte
nicht ausgeschlossen werden.
Art. 50 [Abschaffung der Todesstrafe]
Die Todesstrafe ist abgeschafft und darf nicht eingesetzt
werden.
Art. 51 [Grundrechte vor Gericht]
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die
Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft
werden.
VIII. Schlussbestimmung
Art. 52 [Mitgliedschaft in der UFP]
Mitglied der Föderation im Sinne dieser Verfassung ist
vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer durch den OPC in den aktiven Dienst berufen
wurde.
Art. 53 [Fortgeltung des alten Rechts]
Recht aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung
gilt fort, soweit es der Verfassung nicht widerspricht.
Art. 54 [Streit über das Fortgelten des alten Rechts]
Meinungsverschiedenheiten über das
Fortgelten von Recht als Föderationsrecht entscheidet das Oberste Föderationsgericht.
Art. 55 [Sonderregelung]
Der CI untersteht dem OPC darf aber eigenständige Untersuchungen starten
sofern es im Wohle und Recht der UFP ist. Befehle an den CI darf nur der Präsident, der OBH, das
FJA und das OBK geben.
Art. 56 [Ratifizierung der Verfassung]
Diese Verfassung bedarf der Annahme durch den UFPR und
OBK.
(Quelle: www.sfd2.de)
anarkin
Antworten, Fragen, Briefe, Autogrammwünsche, Lob & Tadel zu dieser Rubrik
bitte wie immer an: Technik@anarkin.de
Zum Inhalt
Stand der Dinge - so viel wird gespielt!
1. Tabelle: Spielerzahl
Ihr findet in der ersten Tabelle zunächst die Gesamtspielerzahl. Das sind alle diejenigen, die bei einem Spiel gemeldet sind. In die Berechnung einbezogen wurde aber nur die Anzahl der aktiven Spieler pro Spiel. Wenn einer oder mehrere Spieler langfristig pausieren (damit sind nicht 14 Tage Urlaub gemeint, sondern mehrere Monate Abwesenheit, ein typischer Fall wäre z. B. wegen Konzentration aufs Abi), wird das in der Spalte "inklusive pausierend" erfasst, dieser Wert wird dann von der Gesamtspielerzahl abgezogen, woraus sich die Zahl der (zumindest theoretisch) aktiven Spieler ergibt.
Mit anderen Worten: Spieler mit unklarem Status (Stichwort "Karteileichen"), sind noch immer unter "aktive Spieler" enthalten und gehen in die Berechnung mit ein. Wir haben lange überlegt, welche Berechnungsvariante am sinnvollsten ist und haben uns bewusst dafür entschieden. Wenn es sich nur um einzelne Spieler handelt, fällt das - die GMs wird es beruhigen - übrigens kaum ins Gewicht.
Name des Spiels / (zusätzliche Hinweise) |
Spielerzahl gesamt |
inklusive pausierend | Spielerzahl "aktiv" | Bemerkungen |
Al Batani |
19 |
7 |
12 |
bis 1. Woche |
19 |
9 |
10 |
bis 3. Woche |
19 |
10 |
9 |
ab 4. Woche |
Alpha Academy (alle Kadetten und Ausbilder) |
12 |
1 |
11 |
|
Antares | 12 | 2 | 10 |
bis AW vom 12.01. |
11 |
2 |
9 |
ab AW vom 19.01. |
Explorer |
8 |
0 |
8 |
|
Hephaistos |
6 |
1 |
5 |
|
Independence |
8 |
0 |
8 |
bis AW vom 24.1. |
7 |
0 |
7 |
ab AW vom 31.1. |
Lexington |
20 |
2 |
18 |
|
Trafalgar | 13 |
2 |
11 |
bis AW vom 9.1. |
13 |
4 |
9 |
ab AW von 16.1. |
UFMC |
14 |
3 |
11 |
|
Weltenforscher (derzeit nur ein Team) |
8 |
0 |
8 |
bis AW vom 12.01. |
9 |
0 |
9 |
ab AW vom 19.01. |
2. Tabelle: Zugzahlen pro Woche und dazugehörige Zugquote pro Spieler
Hier werden die Zugzahlen aufgelistet, so wie sie uns von den GMs zur Verfügung gestellt wurden. Die Quote ergibt sich, indem die jeweilige Zugzahl durch die entsprechende Spielerzahl geteilt wird. So viele Züge hat also ein Spieler im Durchschnitt in der jeweiligen Woche geschrieben. Da die Spielerzahl nicht immer über den Monat konstant bleibt, sondern durch Zu- und Abgänge sowie neue Abmeldungen oder Rückkehr zuvor pausierender Spieler von Woche zu Woche variiert, ist die Berechnung dieser Einzelwerte zunächst notwendig.
Anfang und Ende der betrachteten Zeiträume sind dabei von Spiel zu Spiel nicht absolut identisch, da jedes Spiel an einem anderen Wochentag die Auswertung herausgibt. Es wird aber immer die gleiche Anzahl an Wochen verglichen.
Name des Spiels | Züge in | Quote in | Züge in | Quote in | Züge in | Quote in | Züge in | Quote in |
| 1. Woche | 1. Woche | 2. Woche | 2. Woche | 3. Woche | 3. Woche | 4. Woche | 4. Woche |
Al Batani | 68 |
5,7 |
40 |
4,0 |
29 |
2,9 |
25 |
2,8 |
Antares |
23 |
2,3 |
20 |
2,0 |
22 |
2,4 |
4 |
0,4 |
Explorer |
28 |
3,5 |
19 |
2,4 |
20 |
2,5 |
22 |
2,8 |
Hephaistos |
12 |
2,4 |
12 |
2,4 |
9 |
1,8 |
17 |
3,4 |
Independence |
8 |
1,0 |
16 |
2,0 |
13 |
1,6 |
17 |
2,4 |
Lexington |
19 |
1,1 |
25 |
1,4 |
30 |
1,7 |
24 |
1,3 |
Trafalgar |
19 |
1,7 |
15 |
1,4 |
15 |
1,4 |
16 |
1,6 |
UFMC |
27 |
2,5 |
13 |
1,2 |
53 |
4,8 |
7 |
0,6 |
Weltenforscher |
5 |
0,6 |
12 |
1,5 |
20 |
2,2 |
8 |
0,9 |
3. Durchschnittliche Zugquote pro Spieler und Woche im jeweiligen Monat
Das ist nun endlich das, was uns wirklich interessiert ;-)
Die durchschnittliche Zugquote ergibt sich wie folgt: Die vier (gelegentlich werden es auch mal fünf sein) einzelnen Wochen-Quoten aus Tabelle 2 werden für jedes Spiel addiert und die Summe dann durch Vier geteilt. Das Ergebnis nennen wir "durchschnittliche Zugquote". Sie gibt an, wie viele Züge ein Spieler von Spiel X zuletzt pro Woche im Mittel geschrieben hat.
Name des Spiels |
durchschnittliche Zugquote: im Januar schrieb ein Spieler … Züge pro Woche |
Al Batani |
3,9 (+0,5) |
|
Antares |
1,8 (+0,6) |
|
Explorer |
2,8 (+0,2) |
|
Hephaistos |
2,5 |
|
Independence |
1,8 |
|
Lexington |
1,4 (+0,9) |
|
Trafalgar |
1,5 (-0,7) |
|
UFMC |
2,3 |
|
Weltenforscher |
1,3 (-0,3) |
|
Von den anderen Spielen stehen uns keine Daten zur Verfügung!
bk
Zum Inhalt
Stand der Dinge - das wird gespielt!
U.S.S. Al Batani
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Auf dem Aussenposten der Shad'maran entbrannte ein Kampf der
revalisierenden Gruppen, bei welchem der Aussenposten zerstört wurde.
Auf den Sensoren der Al Batani wurde das Bild eines veralteten D7
Kreuzers sichtbar. Anhand von Bioscanns wurden jedoch keine
romulanischen oder klingonischen Lebenszeichen ausgemacht.
Auf Vorschlag von Sam Freeman, welcher derzeit die Taktik besetzt hatte,
wurde ein Shuttle startklar gemacht.
Sheridan berief indess das Aussenteam wieder zurück auf's Schiff.
Bis auf die Gruppe von Cmdr. Kensington kehrten alle wieder zurück.
Foresyde und Janeway klärten indess den Captain über die Shad'maran auf,
die sich , wie es schien in einer Art Machtkampf befanden.
Dies veranlasste Sheridan, die Starterlaubnis wieder zurückzuziehen und
sich mit dem Kommandierenden der Station zu treffen.
Das Gespräch wurde jedoch durch die Ankunft des D7 Kreuzers unterbochen,
der den Stationskommandierenden zur Aufgabe bewegen wollte.
Auf Anraten von Counselor Janeway und Cmdr. Foresyde sollte Sheridan
Eindruck schinden.
Aus diesem Grund stellte sie eine kleine Gruppe zusammen, die sich in
Galauniformen auf der Brücke erscheinen sollte.
Kurz darauf machte sich die gruppe auf den weg, dem Colonel die
offizielle Einladung zu einem Empfang auf der Batani zu überbringen.
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U.S.S. Antares
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Während das Außenteam immer noch bisher unbemerkt in der Station
herumschleicht und einen Gegner nach dem anderen vorsichtig ausschaltet,
spielt die Antares "Hasch-mich" im Orbit des Mondes mit einem
romulanischen Schiff. Beide verfügen über eine Tarnvorrichtung und sind
darauf bedacht, keine Spuren zu hinterlassen, aber den Gegner zu
entdecken.
Auf Starbase 42 haben sich die beiden Karibianerinnen von einem lokalen
Hotelbesitzer überreden lassen, bei der Vorbereitung eines
karibianischen Empfangs zu helfen, da dem Hotelier kurzfristig etwas
Personal abgesprungen ist. Als Gegenleistung dürfen sie in einer
Luxussuite wohnen, bis die Antares sie abholt, womit auch die
Übernachtungsfrage geklärt ist.
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U.S.S. Explorer
zur Homepage der U.S.S. Explorer
Während ihres einwöchigen Aufenthaltes auf Sternenbasis 173, haben sich die
neuen Crewmitglieder mit ihren neuen Kollegen bekannt gemacht. Währendessen
musste der Captain die ganze Woche an einer Konferenz mit Admiral Tolrik
teilnehmen. Hierbei wurde das Problem der Amdromeda-Galaxie erläutert. Die
Sternenflotte hat in Zusammenarbeit mit den Sharok und dank der gesammelten
Daten der Explorer zwei Schiffe modifiziert und auf die Reise in die
Andromeda-Galaxie geschickt. Die USS T'Hara und die USS Mardin sollen
feststellen, ob der Föderation eine Gefahr droht oder nicht, und wenn
mögliche friedlichen Kontakt herstellen. Währendessen wird die Gefahr durch
das Dominion immer größer. Die Explorer wurde nach ihrem Aufenthalt auf der
Sternenbasis 173 zur Erde beordert, wo sie an einem Manöver teilnehmen soll.
Um besser vorbereitet zu sein, ordnete der Captain Kampsimulationen für die
Crew an. Auch die Kampfshuttles, welches die Explorer mit sich führt, haben
ihren vollständigen Einsatzstatus erhalten und werden nun bestückt. Während
ihres Fluges zur Erde, sollen die Kampfshuttles simulierte Angriff auf die
Explorer fliegen, um die Crew zu schulen.
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U.S.S. Hephaistos
zur Zeit keine Homepage
Persönliches Computerlogbuch der OPS, Lieutenant Ril Biron
Nach der extremen Zunahme des Funkverkehrs auf der Oberfläche von Trorok V steht der
Gouverneur dieser klingonischen Kolonie in reger Diskussion mit seinen Provinzverwaltern.
Seiner aggressiven Einstellung gegenüber den "Wasserwesen" und dieser rege Funkverkehr
lassen darauf schließen, dass die Klingonen diese Wesen nicht auf ihrer Welt dulden werden,
und entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Unser Außen-Team wurde vor Ort, auf dem Anwesen, auf dem eines der "Wasserwesen" im
wahrsten Sinne des Wortes- aus einem Brunnen- auftauchte, von einer ganzen Reihe von
Erdbeben überrascht. Diese zwangen uns unser Außen-Team vorzeitig wieder an Bord zu
nehmen, zudem stürzte Lieutenant Doktor Stacy Franklin in eine Erdspalte. Bewusstlos wurde
sie an Bord gebeamt und wird seitdem auf der Krankenstation behandelt.
Unterdessen fanden die Sensoren eine Höhle mit Kontakt zur Oberfläche, in der ebenfalls Wesen
der Art anzutreffen sind. Eben dorthin sind Captain John Shepard, Lieutenant Commander Moriak
dak Konzat, Lieutenant Shannon Westlake und die Klingonin khe'Varleyhr mit einem Shuttle
unterwegs.
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U.S.S. Independence
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Captain's Log, Capt. Tholas Yalika,
Nachdem wir uns samt Bugbereich der Syrinx im Schlepp retten konnten
vor der frei werden Quantensingularität, waren wir erst einmal
beschäftigt, die Schäden aufzunehmen und die Verletzten zu versorgen.
Einen Toten müssen wir beklagen; beim Fluchtmanöver wurde die
Antriebssektion zwischen Deck 12 und 13 von einem Felsbrocken
aufgerissen, den die Singularität an sich zog.
Unsere gestartete Sonde war indes erfolgreich und konnte vermutlich
die Position des Schiffes ausmachen, das die Syrinx angegriffen hat.
Es mußte wohl wegen schweren Schäden auf einem Asteroiden notlanden.
Da es aber getarnt ist, sind unsere einzigen Hinweise die Spuren, die
der wohl defekte Warp-Antrieb hinterlassen hat, sowie eine Anomalie,
die die Sonde auf einem zehn Kilometer durchmessenden Asteroiden
ausgemacht hat. Lieutenant Ginelli zufolge beträgt die
Wahrscheinlichkeit 99,5%, daß es sich bei den Spuren um die eines
romulanischen Warbirds handelt. Weitere Scans konnten wir aber nicht
durchführen, da die Sonde kurz darauf, wahrscheinlich von einem
kleinen Asteroiden, vernichtet wurde. Im Büro des Commodore sitzen
zur Zeit der Commodore und Commander Tomarr von der Syrinx zusammen,
um über weitere Maßnahmen zu beraten. Commander Gungan, Commander Tyro
und ich sind ebenfalls anwesend. Der Commodore möchte, bevor er
weitere Maßnahmen beschließen will, erst mal wissen, mit wem er es zu
tun hat. Will heißen, er will ein Außenteam entsenden, das sich auf
dem Schiff umsieht. Nun versuchen wir zu klären, wie wir das Team
möglichst unbemerkt an Bord bringen.
Derweil hat die Taktik das Transpondersignal von Senator Peldeks
Schiff empfangen. Der Senator soll bei den Titan-Gesprächen
teilnehmen.
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U.S.S. Lexington
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Persönliches Computerlogbuch Lt. Chris Taylor
Irgendwie hatte es die Academy geschafft und uns noch zwei neue
Crewmitglieder geschickt: Dr. Mike Taylor und Jesar Aran einen neuen
CONN.
Schon längere Zeit hatten wir das Aussenteam beobachtet, dem sich eine
Herde von Tieren näherte, was jedoch das kleinere Übel sein sollte.
Kroch'pa meldete plötzlich, dass sich eine Gravitationsanomalie näherte.
Gemeinsam überlegten wir, wie wir schlimmes für den Planeten und das
Schiff abwenden konnten.
Zunächst skalierten wir die Navigationsdeflektoren neu um die
Gravitationsanomalie abzulenken.
Bei dieser Aktion wurde das Schiff jedoch beschädigt.
Unser neuer CONN wollte dies jedoch mit einem Shuttle noch einmal
versuchen.
Nachdem festgestellt wurde, das Lt. Hofstedter verletzt wurde, musste
ich wohl oder übel das Kommando übernehmen und gab Jesar Aran die
Erlaubnis zu dem Manöver. Glücklicherweise schaffte er es. Nachdem wir
unser Aussenteam wieder an Bord genommen hatten, übernahm Lt.Cmdr.
Ashido das Kommando. Nachdem wir den Orbit mit Impulstriebwerken
verlassen hatten machte ich mich daran, die Ionenspur der vermissten
Bluegrass ausfindig zu machen.
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U.S.S. Trafalgar
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Die Technik der Trafalgar ist noch immer recht stark lädiert. Die Schwerkraft funktioniert zwar wieder, aber dafür hat nun ein
Turbolift seinen Geist aufgegeben, in dem nun ausgerechnet der Captain fest sitzt. Und als ob das Schiff nicht schon kaputt
genug wäre scheint sich nun zu allem Überfluss auch noch eine Population der berüchtigten Womp-Ratten an Bord auszubreiten.
Diese Nager verspeisen mit Genuß vorzugsweise die Dinge, die man ansonsten für absolut ungenießbar hält. Sie speisen beispielsweise
gerne Metalle oder Kunststoffe. Mit anderen Worten: sie sind durchaus in der Lage, ein Sternenschiff wie einen schweizer Käse
zu durchlöchern. Was die Trafalgar, die zur Zeit ohne interne Sensoren, Transporter und derlei Luxus auskommen muß, nun vor
eine gewisse Gefahr stellt.
Gefährlich ist auch die Stimmung von Captain Redlab. Er ist mit dem Zustand seines Schiffes alles andere als zufrieden und macht
den Ersten Offizier, Commander Murphy, dafür verantwortlich. Nach Ansicht des Captains war es unverantwortlich von Murphy, das
Schiff in einen Kampf mit dem Kugelraumschiff zu führen. Weshalb Redlab den Commander vom Dienst suspendierte.
Wie gefährlich die Lage der auf dem Planeten abgestürzten Delta Flyer Crew zur Zeit ist, ist nicht genau zu bestimmen. Zur
Zeit dient den Raumfahrern eine Höhle als Zufluchts- und Rastplatz. Wie sich die Lage hier weiterhin entwickelt bleibt
im Moment abzuwarten.
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United Federations Marine Corps
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Offizieller Pressebericht des UFMC Lieutenant Commander Zaalsh
Auf Betazed hatte sich das 123ste vor dem Hauptgebäude des Trainigns-Camps versammelt, während Lieutenant Colonel Kirah
Vaughn sich in dem Gebäude von Commander Garry Nelson briefen ließ. Dabei diskutierten Captain Counselor Karina Saltar und
Lieutenant Geoffrey Reynolds die Möglichkeit, dass die Kreatur, die der Lieutenant an einem Waldrand gesehen hatte, der
Grund für den geländeweiten Alarm darstellen hatte können. Wenig später stieß Colonel Vaughn wieder zu ihrer Einheit, und
bestätigte diese Annahme, jedoch konnte sie nur spärliche Informationen an ihre Marines weitergeben. Um diesen Mangel an
Informationen auszugleichen schickte sie Lieutenant Doktor Malekthi Morathi und Sergeant Julian Enreyes zum Krankenhaus des
Camps, um die Untersuchungsergebnisse der ersten drei Opfer des fehlgeschlagenen Jem'Hadar-Klons einzuholen, während Major
Aremon Sopholes und Counselor Saltar die überlebenden Augenzeugen befragen sollten.
Darüber nicht sonderlich begeistert rüsteten sich die verschiedenen Mitglieder der Shadow Elite Squadron entsprechend
ihrer Fähigkeiten noch besser aus, so forderte Captain Tex Ozri ein UV-Headset und Lieutenant 1st class Samuel Forester
ließ sich seine private Werkzeug-Weste herunter beamen.
An Bord der USS Reputation der Sovereign-Klasse war Major Suvan Talvert dermaßen erstaunt über diese ungewöhnlichen
Anfragen, dass er einen vorläufigen, mündlichen Bericht von Colonel Vaughn erbat.
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Weltenforscher
zur Homepage der Weltenforscher
Es dunkelt rasch auf dem Planeten, und viele der Weltenforscher sind in den beiden Gemeinschaftszelten in ihren Schlafsäcken
und schlafen. Professor Eamon O'Leary und Darissa Lindir halten Nachtwache, für den Fall, daß etwas Außergewöhnliches
vorgehen sollte. Plötzlich verändert sich einiges auf dem Planeten:
---
Als die Nacht sich über den Planeten legte, begann der weiße Wald, der sich um die Lichtung herum ausbreitete, sanft in
einem grünlichen Licht zu glühen. Das Summen, welches am Tage ein konstanter Ton gewesen war, begann, an- und abzuschwellen,
während sich ein leises Zischen, wie von Wind, zur Geräuschkulisse hinzugesellte, obwohl immer noch kein Hauch zu spüren war.
---
O'Leary und Lindir beschließen, zu versuchen, der Sache auf den Grund zu gehen, und begeben sich mit Tricordern ausgerüstet
in den Wald. Dort kommt es zu einer weiteren interessanten Begebenheit:
---
O'Leary ging auf den Busch, der vor ihm lag, zu. Plötzlich wandelten sich die Grüntöne in den Früchten des Busches und die
Geräusche, die von ihm ausgingen, wurden schneller und lauter. Eamon blieb stehen. Als er ganz langsam zurückging, wurden
die Geräusche des Busches wieder leiser. Seine Farbe begann sich ebenfalls wieder zu normalisieren.
---
Die beiden Weltenforscher meinen, daß es sich um eine Angstreaktion handeln könnte, es aber auch eine reine Instinktreaktion
auf Annäherung gewesen sein könnte. Ein wenig tiefer im Wald finden sie Spuren von
Phaserfeuer; offensichtlich hat Team Phi hier auf irgendetwas geschossen. Sie beschließen, ins Lager zurückzukehren und den
anderen von ihren Funden zu berichten. Zurück im Lager sind alle schnell geweckt, da Janii, die zwischendurch wieder aufgewacht
war und mit Studdy ein paar Minuten vor dem Zelt verbracht hatte, und der Professor sich gegenseitig überraschen und dabei
einiger Lärm entsteht. Es wird von den Funden berichtet, während dieser Zeit finden wieder Veränderungen im Verhalten des Waldes
fest - die akustischen Schwingungen werden lauter und scheinen sich aufeinander abzustimmen.
---
Die Zusammenkunft hatte begonnen... Die Geräusche, die aus dem Wald bisher vernommen worden waren, änderten sich erneut. Es war,
als würde ein großes Orchester versuchen, sich einzustimmen. Jedes Knarren, jedes Summen stand weiterhin für sich, dennoch begann
sich ganz allmählich eine Harmonie herauszubilden. Die schon fast stürmischen Einwände der Jungen und die behäbigen Standpunkte
der Älteren vereinten sich zu einem einzigen eigenwilligen Chor, dessen auf- und abschwellende Melodien weithin zu hören waren...
---
Das Team beschließt jedoch, daß es wahrscheinlich auch noch später die Gelegenheit haben wird, diese Phänomene zu beobachten, und
beschließt, sich jetzt wieder schlafen zu legen und die Forschungen auf den nächsten Morgen zu verschieben.
Währenddessen erhält Captain Dostojewski auf der 'Obtain' eine Prioritätsnachricht von Admiral Descagne, der sie mit höchster
Priorität zum Commodore befördert und zum Hauptquartier versetzen läßt, da es eine diplomatisch-ökonomische Krise zu bewältigen
gilt und Dostojewski die beste Eignung für eine Entschärfung des Konflikts besitzt. Ein Shuttle trifft mehrere Stunden später ein,
um Dostojewski abzuholen und den neuen Captain der 'Obtain', einen Andorianer namens Thran n'Ahrik, dort abzusetzen. Dieser stellt
sich, nachdem er kurz sein Quartier begutachtet hat, auf der Brücke den anwesenden Offizieren vor und begibt sich dann sofort in
den Bereitschaftsraum, wo er nach dem Dekorieren des Schreibtisches die Tricorderdaten der Weltenforscher durchzusehen beginnt.
Auf dem Planeten ist mittlerweile ein neuer Morgen angebrochen, die Weltenforscher wachen auf und sammeln sich auf dem Platz zwischen
den Zelten. In der Nacht ist nichts Besonderes mehr vorgekommen, man unterhält sich gerade übers Frühstück.
Währenddessen macht sich unbemerkt unter ihren Füßen eine andere Lebensform auf zur Arbeit...
---
Das D!Lii-Volk breitete seine acht schimmernd-durchsichtigen Flügel aus und begab sich zum Zentralprozessor der Völker.
Genaugenommen breitete es _nicht_ seine Flügel aus, sondern die winzigen Flügel-Einheiten, die jeweils eine Miniaturausgabe
des Gesamtvolkes darstellten, schwärmten in der Form ausgebreiteter Flügel auf und nieder. Die Körpereinheiten hätten dies
für nicht sehr intelligent gehalten, hätten sie die Fähigkeit zur Reflektion außerhalb des Gemeinschafts-Ichs gehabt; doch
so verlor keine der Einheiten einen Gedanken über die Komik der sich bewegenden, jedoch nicht gebrauchten Flügeleinheiten
(denn da jede Einheit ein wie ein Kristall schimmerndes, insektenähnliches kleines Wesen war, konnten die Körper-, Kopf-,
Rumpf- und Fühlereinheiten natürlich ebenfalls fliegen).
---
Zum Inhalt
Zu diesem Echo
Das nächste Echo gibt´s wie immer am zweiten Sonntag des kommenden Monats, diesmal ist das der 14.03.2004
Einsendeschluß für Leserbeiträge ist damit Sonntag, der 07.03.2004
Kontakt gibt's wie immer über unsere Redaktionsadresse echo@krizsan.de oder
einen einfachen Klick direkt hier.
Redaktion/Freie Mitarbeiter: Dorit Kluge (dk), Anarkin (anarkin), Bálint Krizsán (bk) und Jens Ruhe (jr)
Wir danken für die freundliche Unterstützung durch:
- die Spielleiter des Alpha Command, deren Einsatz es dem
Echo in dieser Ausgabe ermöglichte, über das Geschehen bei noch mehr
Spielen zu berichten.
- all die Leute, die sich auch diesmal wieder die Zeit genommen haben, uns zu
schreiben
Zurück zum Echo-Menue der USS Mirage.