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Das Echo - Februar 2004
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D a s     E c h o
- Unabhängiges Magazin für Star Trek Alpha Command -


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Academy Forum Unit Aufnahme Trek Background: Stand der Dinge: Zu diesem Echo



Alpha Academy

Auf der Akademie könnte man zur Zeit eigentlich sagen: "Im Westen nichts Neues", denn im Vergleich mit dem letzten Monat haben sich keinerlei Änderungen ergeben.
Unser Appell geht noch immer an die Unit PR, etwas die Werbetrommel zu rühren, damit wir ein paar neue Kadetten bekommen, denn seit dem letzten Bericht hatten wir nur eine Neuanmeldung auf der ACA, so dass wir uns Alle an 10 Fingern abzählen können, dass es wohl nicht mehr allzu lange dauern wird, biss wir einen deftigen Engpass haben werden, wenn es darum geht, dass Positionen in unseren Spielen durch ehemalige Kadetten nachbesetzt werden sollen.

Unsere liebe Dorit erfreut sich auch bester Gesundheit, doch wird ihr Tagesablauf nach eigenen Worten im Moment noch überwiegend von Stillen, Umhertragen,verzweifelten Beruhigungsversuchen, und das Ganze wieder von vorn bestimmt ;-)
Es mag also noch eine Weile dauern, bis sie auf der ACA das Zepter wieder in die Hand nehmen kann.

Auf der Warteliste für Akademieabgänger stehen bisher die
U.S.S. Explorer
und die
U.S.S. Antares

Hier nun die letzten Meldungen:

Im Aca-1 Team läuft die Holo-Mission auf der verlassenen Raumstation noch immer auf Hochtouren. Mittlerweile haben unsere Kadetten ersten Kontakt mit den Piraten bekommen und das die Vorlesungen in Taktischer Verhandlungsführung an der akademie scheinbar noch nicht besonders zahlreich waren, kostete dieser Zusammenstoss einen dieser Piraten sogar das Leben.
Im Moment gilt die volle Aufmerksamkeit unserer Kadetten einem geschlossenen Schott, welches über einen elektronischen Sicherungsmechanismus verfügt. Allerdings haben sie keinen Tricorder mehr und auch kein Spezialwerkzeug. Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Wege um dorthin zu gelangen wo man gerne hin möchte. Lassen wir uns überraschen ;-)
anarkin



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Unit Aufnahme - Kurzbericht

Seit dem 01. Februar haben wir ein neues RPG in unseren Reihen. Es handelt sich um die USS Independence unter GM Daniel Pichl. Ein HERZLICHES WILLKOMMEN bei uns im AC.

Des Weiteren haben wir einen neuen Kandidaten, der sich einem Testspiel, das in Kürze beginnt, stellen wird.
Es ist die USS Tinkerbell unter der Leitung von Christian Lafin. Dieses Schiff hat schon ein klein wenig Besonderes an sich: Eine alte Mirandaclass, die neu aufgebaut wurde und nach Aussagen des GM nur mit "Klebeband" zusammengehalten wird.
Dieses hat eine relativ geringe Anzahl von Spielern, weil der GM mehr auf Leute setzt, die ganz einfach aus interesse am Besonderen mitmachen. Einige Schlüsselpositionen sind durch NPC besetzt, die von jedem gespielt werden, der grad mal, z.B. den Chefingenieur, braucht. Das Konzept scheint aufzugehen, denn mit drei Spielern, die zunächst gemeldet wurden, schaffte man eine durchschnittliche Wochenzugzahl von 20. In der Zwischenzeit sind noch zwei neue dazugekommen, die zur Freude von Christian die Zugzahlen noch ein wenig gepuscht haben.
Alles in allem ist die USS Tinkerbell meiner Ansicht nach ein interessanter und auch vielversprechender Kandidat.
Marion Jentzsch



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Trek Background:

Die Verfassung der Vereinigten Föderation der Planeten

In dieser Ausgabe des Trek Backgroundes wollen wir uns einmal die Verfassung der Vereinigten Föderation der Planeten anschauen. Die Direktiven dürfte ja mittlerweile (fast) Jede(r) kennen oder zumindest schon einmal davon gehört haben. Ganz anders ist es jedoch zumeisst mit der Verfassung denke ich. Obwohl diese ja eigenlich der elementarste Grundstein dessen ist, was die Föderation ausmacht.
Also dann, viel Spass beim lesen - und vielleicht schlackern Euch ja zeitweilig genau so die Ohren dabei, wie mir, als ich es zu ersten mal las :)

I. Grundrechte:

Art. 1 [Schutz der Lebensformwürde]
(1) Die Würde jeder intelligenten Lebensform ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Föderationsgewalt.
(2) Die UFP bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Lebensformrechten als Grundlage jeder zivilisierten Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit im Universum.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle intelligenten Lebensformen sind vor dem Gesetz der UFP gleich.
(2) Niemand darf wegen seiner Abstammung, Geschlecht, Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein UFPgesetz.

Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Art. 6 [Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 7 [Vereinigungsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Art. 8 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Sub- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der verfassungsmäßigen Grundordnung oder dem Bestand der Föderation, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.

Art. 9 [Freizügigkeit]
(1) Alle Mitglieder der Föderation genießen Freizügigkeit im ganzen Föderationsgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die verfassungsmäßige Grundordnung der UFP, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Art. 10 [Berufsfreiheit]
(1) Alle Mitglieder der UFP haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Art. 11 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden.

Art. 12 [Eigentum, Erbrecht und Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor ein Föderationsgericht offen.

Art. 13 [Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 12 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Art. 14 [Verlust der Mitgliedschaft oder eines Postens/Amtes]
(1) Der Verlust der Mitgliedschaft darf gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn dies durch ein Föderationsgericht bestimmt wird.
(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist darf der Verlust eines Postens oder Amtes innerhalb der UFP, einschließlich des Amtes des Präsidenten und Oberbefehlshabers oder als Mitglied des Föderationsrats, außerhalb der festgelegten Probezeiten gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten wenn dies durch ein Föderationsgericht bestimmt wird. Das nähere regelt ein Föderationsgesetz.

Art. 15 [Asylrecht]
(1) Politisch verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsplaneten der UFP einreist.

Art. 16 [Petitionsrecht]
Jede Lebensform hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder Präsidenten zu wenden.

Art. 17 [Einschränkung von Grundrechten bei Soldaten]
(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, dass für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 6) und das Petitionsrecht (Artikel 16), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, dass die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 9) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 11) eingeschränkt werden.

Art. 18 [Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 6), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 7), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 8), das Eigentum (Artikel 12) oder das Asylrecht (Artikel 15) zum Kampfe gegen die verfassungsmäßige Grundordnung oder den Bestand der Deutschen Sternenflotte missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Oberste Sternenflottengericht ausgesprochen.

Art. 19 [Einschränkung von Grundrechten]
(1) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die Föderationsgewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Art. 20 [Änderungen der Verfassung]
(1) Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des UFPR.
(3) Eine Änderung dieser Verfassung, durch welche die in den Artikeln 1 und 21 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

II. Sternenflotte / UFP

Art. 21 [Militärische Verfassung , Widerstandsrecht]
(1) Die Sternenflotte ist eine militärische Organisation für die Föderation die den freiheitlichen, rechtsstaatlichen, sozialen und humanitären Grundrechten dieser Verfassung verpflichtet ist.
(2) Alle Sternenflottengewalt geht von den aktiven Mitgliedern aus. Sie wird von den aktiven Mitgliedern mit Kommandorang und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Mitglieder das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(5) Die Sternenflotte ist von der Gesamtgewalt her einer Hauptabteilung einzuordnen.

Art. 22 [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Die Sternenflotte schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Art. 23 [Anwendbarkeit anderen Rechts]
(1) Die allgemeinen Regeln des interplanetaren Rechts, insbesondere auch die Direktiven, sind Bestandteil des Sternenflottenrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Mitglieder der Sternenflotte.
(2) Im Falle einer Regelungslücke im Sternenflottenrecht gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechend.

Art. 24 [Verbot des Angriffskrieges]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Oberbefehlshabers hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Föderationsgesetz.

Art. 25 [Staatsbürgerliche Rechte]
(1) Personal der Sternenflotte hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Personal der Sternenflotte hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem Sternenflotten und Föderationssamt.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von religiösem Bekenntnis, von Rasse, Herkunft, Geschlecht oder sexuellen Ausrichtung. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Art. 26 [Haftung bei Amtspflichtverletzungen]
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich die Föderation oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Art. 27 [Rechts- und Amtshilfe]
Alle Abteilungen der Föderation leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

III. Oberbefehlshaber

Art. 28 [Wahl durch den Föderationsrat]
(1) Der Oberbefehlshaber wird ohne Aussprache vom Föderationsrat (UFPR) gewählt. Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Föderation.
(2) Die Amtszeit des Oberbefehlshabers dauert sechs Monate. Anschließende Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Föderationsrats erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Art. 29 [Amtseid]
Der Oberbefehlshaber leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des UFPR folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Vereinten Föderation der Planeten widme, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Direktiven, die Verfassung und die Gesetze der UFP wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Art. 30 [Vertretungsmacht, Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Oberbefehlshaber vertritt die Sternenflotte nach innen und außen.
(2) Der Oberbefehlshaber hat im Rahmen des geltenden Rechts die uneingeschränkte Befehls- und Kommandogewalt über die Sternenflotte soweit in dieser Verfassung nichts anderes bestimmt ist. Er entscheidet über alle die Sternenflotte betreffenden Fragen.
(3) Innerhalb der ihm vom Oberbefehlshaber bzw. vom jeweiligen Vorgesetzten übertragenen Kompetenzen leitet jeder Leiter seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

Art. 31 [Stellvertreter des Oberbefehlshabers]
Der Oberbefehlshaber wird in seiner Abwesenheit durch den Adjutanten vertreten.

Art. 32 [Misstrauensvotum]
Der Föderationsrat kann dem Oberbefehlshaber das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.

IV. Präsident

Art. 33 [Wahl durch den Föderationsrat]
(1) Der Präsident wird ohne Aussprache vom Föderationsrat (UFPR) gewählt. Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Föderation.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten dauert sechs Monate. Anschließende Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Föderationsrats erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Art. 33 [Amtseid]
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des UFPR folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Vereinten Föderation der Planeten widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Direktiven, die Verfassung und die Gesetze der UFP wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Art. 34 [Vertretungsmacht, Befehls- und Kommandogewalt]
(1) Der Präsident vertritt die UFP nach innen und außen.
(2) Der Präsident hat im Rahmen des geltenden Rechts die Aufgabe die UFP Positiv zu vertreten sowie den Vorsitz im Rat zu führen.
(3) Innerhalb der ihm vom Präsident bzw. vom jeweiligen Vorgesetzten übertragenen Kompetenzen leitet jeder Leiter seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

Art. 35 [Stellvertreter des Präsidenten]
Der Präsident wird in seiner Abwesenheit durch den Vize Präsidenten vertreten.

Art. 36 [Misstrauensvotum]
Der Föderationsrat kann dem Präsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.

V. Sternenflottenrat

Art. 37 [Zusammensetzung]
(1) Der Föderationsrat besteht aus 10 bis 14 Mitgliedern. Jedes Mitglied im Rat hat entweder eine Leitende Funktion für eine Abteilung oder wurde freu gewählt von den Mitgliedern der Föderation.
(2) Die Richter des Obersten Föderationsgerichts dürfen dem UFPR nicht als stimmberechtigte Mitglieder angehören.
(4) Die Mitglieder des UFPR sind Vertreter aller Mitglieder, und in ihrer Funktion als Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Art. 38 [Zusammentritt]
(1) Der UFPR tritt mindestens monatlich zu einer Sitzung zusammen. (2) Der UFPR wird durch den Präsidenten einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder des UFPR, der OBK, der CI, des SCI oder der FJA es verlangen.

Art. 39 [Vorsitz; Geschäftsordnung]
(1) Der Präsident führt den Vorsitz im UFPR.
(2) Der UFPR wählt aus seiner Mitte die Schriftführer. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Art. 40 [Öffentlichkeit der Sitzungen; Mehrheitsprinzip]
(1) Der UFPR verhandelt öffentlich. Auf Antrag kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
(2) Zu einem Beschlusse des UFPR ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Art. 41 [Aufgaben und Befugnisse]
(1) Der UFPR berät den Präsidenten in allen Angelegenheiten der Sternenflotte, und unterbreitet diesem Vorschläge.
(2) Er kann die Entscheidungen des Präsidenten in allen Angelegenheiten mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen aufheben oder ändern.
(3) Der UFPR beschließt die Gesetze der UFP.
(4) Der Präsident hat den UFPR über alle Angelegenheiten der Föderation zu informieren.

VI. Oberkommando

Art. 42 [Mitglieder des OBK]
(1) Die Mitglieder des OBK bestehen aus allen Hauptabteilungsleitern der UFP.
(2) Mitglieder werden nicht gewählt und dürfen auch keine weiteren Personen im OBK aufnehmen.

Art. 43 [Befugnisse und Aufgaben]
(1) Das OBK muss den UFPR über alle wichtigen Änderungen und Pläne informieren.
(2) Das OBK darf nur Personalfragen, Verwaltungs- und Militärische Entscheidungen treffen.
(3) Eine Entscheidung muss von ¾ der OBK Mitglieder bestätigt sein.

VII. Rechtsprechung

Art. 44 [Gerichtsorganisation]
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch die ordentlich errichteten Föderationsgerichte ausgeübt.

Art. 45 [Zuständigkeit]
Die Föderationsgerichte werden in allen Fällen der Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung eines Föderationsgesetzes und in Fällen der Verwaltungs-, Zivil-, Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit sowie den sonstigen in dieser Verfassung bestimmten Fällen tätig.

Art. 46 [Zusammensetzung]
(1) Die Föderationsgerichte bestehen aus Berufsrichtern. Die Richter werden vom FJA ernannt.
(2) Ein Föderationsgesetz regelt ihre Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen die Entscheidungen des Obersten Föderationsgerichts Gesetzeskraft haben.

Art. 47 [Unabhängigkeit der Richter]
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.

Art. 48 [Rechtsstellung der Richter]
(1) Die Rechtsstellung der Richter ist durch besonderes Föderationsgesetz zu regeln.
(2) Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze der Verfassung verstößt, so kann das Oberste Föderationsgericht auf Antrag des Präsidenten, OBH oder des FJA anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.

Art. 49 [Kriegsgerichte]
(1) Kriegsgerichte gem. den in Direktive 16 bezeichneten Vorschriften sind zulässig.
(2) Sonstige Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(3) Gegen Urteile der Kriegsgerichte darf der Rechtsweg vor die ordentlichen Föderationsgerichte nicht ausgeschlossen werden.

Art. 50 [Abschaffung der Todesstrafe]
Die Todesstrafe ist abgeschafft und darf nicht eingesetzt werden.

Art. 51 [Grundrechte vor Gericht]
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

VIII. Schlussbestimmung

Art. 52 [Mitgliedschaft in der UFP]
Mitglied der Föderation im Sinne dieser Verfassung ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer durch den OPC in den aktiven Dienst berufen wurde.

Art. 53 [Fortgeltung des alten Rechts]
Recht aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung gilt fort, soweit es der Verfassung nicht widerspricht.

Art. 54 [Streit über das Fortgelten des alten Rechts]
Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Föderationsrecht entscheidet das Oberste Föderationsgericht.

Art. 55 [Sonderregelung]
Der CI untersteht dem OPC darf aber eigenständige Untersuchungen starten sofern es im Wohle und Recht der UFP ist. Befehle an den CI darf nur der Präsident, der OBH, das FJA und das OBK geben.

Art. 56 [Ratifizierung der Verfassung]
Diese Verfassung bedarf der Annahme durch den UFPR und OBK.


(Quelle: www.sfd2.de)
anarkin


Antworten, Fragen, Briefe, Autogrammwünsche, Lob & Tadel zu dieser Rubrik bitte wie immer an: Technik@anarkin.de



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Stand der Dinge - so viel wird gespielt!

1. Tabelle: Spielerzahl

Ihr findet in der ersten Tabelle zunächst die Gesamtspielerzahl. Das sind alle diejenigen, die bei einem Spiel gemeldet sind. In die Berechnung einbezogen wurde aber nur die Anzahl der aktiven Spieler pro Spiel. Wenn einer oder mehrere Spieler langfristig pausieren (damit sind nicht 14 Tage Urlaub gemeint, sondern mehrere Monate Abwesenheit, ein typischer Fall wäre z. B. wegen Konzentration aufs Abi), wird das in der Spalte "inklusive pausierend" erfasst, dieser Wert wird dann von der Gesamtspielerzahl abgezogen, woraus sich die Zahl der (zumindest theoretisch) aktiven Spieler ergibt.

Mit anderen Worten: Spieler mit unklarem Status (Stichwort "Karteileichen"), sind noch immer unter "aktive Spieler" enthalten und gehen in die Berechnung mit ein. Wir haben lange überlegt, welche Berechnungsvariante am sinnvollsten ist und haben uns bewusst dafür entschieden. Wenn es sich nur um einzelne Spieler handelt, fällt das - die GMs wird es beruhigen - übrigens kaum ins Gewicht.

Name des Spiels / (zusätzliche Hinweise) Spielerzahl gesamt inklusive pausierendSpielerzahl "aktiv"Bemerkungen
Al Batani 19 7 12 bis 1. Woche
19 9 10 bis 3. Woche
19 10 9 ab 4. Woche
Alpha Academy
(alle Kadetten und Ausbilder)
12 1 11  
Antares12210 bis AW vom 12.01.
11 2 9 ab AW vom 19.01.
Explorer 8 0 8  
Hephaistos 6 1 5  
Independence 8 0 8 bis AW vom 24.1.
7 0 7 ab AW vom 31.1.
Lexington 20 2 18  
Trafalgar13 2 11 bis AW vom 9.1.
13 4 9 ab AW von 16.1.
UFMC 14 3 11  
Weltenforscher
(derzeit nur ein Team)
8 0 8 bis AW vom 12.01.
9 0 9 ab AW vom 19.01.



2. Tabelle: Zugzahlen pro Woche und dazugehörige Zugquote pro Spieler

Hier werden die Zugzahlen aufgelistet, so wie sie uns von den GMs zur Verfügung gestellt wurden. Die Quote ergibt sich, indem die jeweilige Zugzahl durch die entsprechende Spielerzahl geteilt wird. So viele Züge hat also ein Spieler im Durchschnitt in der jeweiligen Woche geschrieben. Da die Spielerzahl nicht immer über den Monat konstant bleibt, sondern durch Zu- und Abgänge sowie neue Abmeldungen oder Rückkehr zuvor pausierender Spieler von Woche zu Woche variiert, ist die Berechnung dieser Einzelwerte zunächst notwendig.

Anfang und Ende der betrachteten Zeiträume sind dabei von Spiel zu Spiel nicht absolut identisch, da jedes Spiel an einem anderen Wochentag die Auswertung herausgibt. Es wird aber immer die gleiche Anzahl an Wochen verglichen.

Name des SpielsZüge inQuote inZüge inQuote inZüge inQuote inZüge inQuote in
 1. Woche1. Woche2. Woche2. Woche3. Woche3. Woche4. Woche4. Woche
Al Batani68 5,7 40 4,0 29 2,9 25 2,8
Antares 23 2,3 20 2,0 22 2,4 4 0,4
Explorer 28 3,5 19 2,4 20 2,5 22 2,8
Hephaistos 12 2,4 12 2,4 9 1,8 17 3,4
Independence 8 1,0 16 2,0 13 1,6 17 2,4
Lexington 19 1,1 25 1,4 30 1,7 24 1,3
Trafalgar 19 1,7 15 1,4 15 1,4 16 1,6
UFMC 27 2,5 13 1,2 53 4,8 7 0,6
Weltenforscher 5 0,6 12 1,5 20 2,2 8 0,9



3. Durchschnittliche Zugquote pro Spieler und Woche im jeweiligen Monat

Das ist nun endlich das, was uns wirklich interessiert ;-)

Die durchschnittliche Zugquote ergibt sich wie folgt: Die vier (gelegentlich werden es auch mal fünf sein) einzelnen Wochen-Quoten aus Tabelle 2 werden für jedes Spiel addiert und die Summe dann durch Vier geteilt. Das Ergebnis nennen wir "durchschnittliche Zugquote". Sie gibt an, wie viele Züge ein Spieler von Spiel X zuletzt pro Woche im Mittel geschrieben hat.

Name des Spiels durchschnittliche Zugquote:
im Januar schrieb ein Spieler … Züge pro Woche
Al Batani 3,9 (+0,5)
 
Antares 1,8 (+0,6)
 
Explorer 2,8 (+0,2)
 
Hephaistos 2,5
 
Independence 1,8
 
Lexington 1,4 (+0,9)
 
Trafalgar 1,5 (-0,7)
 
UFMC 2,3
 
Weltenforscher 1,3 (-0,3)
 


Von den anderen Spielen stehen uns keine Daten zur Verfügung!
bk




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Stand der Dinge - das wird gespielt!


U.S.S. Al Batani

zur Homepage der U.S.S. Al Batani

Auf dem Aussenposten der Shad'maran entbrannte ein Kampf der revalisierenden Gruppen, bei welchem der Aussenposten zerstört wurde.

Auf den Sensoren der Al Batani wurde das Bild eines veralteten D7 Kreuzers sichtbar. Anhand von Bioscanns wurden jedoch keine romulanischen oder klingonischen Lebenszeichen ausgemacht. Auf Vorschlag von Sam Freeman, welcher derzeit die Taktik besetzt hatte, wurde ein Shuttle startklar gemacht.

Sheridan berief indess das Aussenteam wieder zurück auf's Schiff. Bis auf die Gruppe von Cmdr. Kensington kehrten alle wieder zurück.

Foresyde und Janeway klärten indess den Captain über die Shad'maran auf, die sich , wie es schien in einer Art Machtkampf befanden. Dies veranlasste Sheridan, die Starterlaubnis wieder zurückzuziehen und sich mit dem Kommandierenden der Station zu treffen.

Das Gespräch wurde jedoch durch die Ankunft des D7 Kreuzers unterbochen, der den Stationskommandierenden zur Aufgabe bewegen wollte.

Auf Anraten von Counselor Janeway und Cmdr. Foresyde sollte Sheridan Eindruck schinden.
Aus diesem Grund stellte sie eine kleine Gruppe zusammen, die sich in Galauniformen auf der Brücke erscheinen sollte.
Kurz darauf machte sich die gruppe auf den weg, dem Colonel die offizielle Einladung zu einem Empfang auf der Batani zu überbringen.


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U.S.S. Antares

zur Homepage der U.S.S. Antares

Während das Außenteam immer noch bisher unbemerkt in der Station herumschleicht und einen Gegner nach dem anderen vorsichtig ausschaltet, spielt die Antares "Hasch-mich" im Orbit des Mondes mit einem romulanischen Schiff. Beide verfügen über eine Tarnvorrichtung und sind darauf bedacht, keine Spuren zu hinterlassen, aber den Gegner zu entdecken.

Auf Starbase 42 haben sich die beiden Karibianerinnen von einem lokalen Hotelbesitzer überreden lassen, bei der Vorbereitung eines karibianischen Empfangs zu helfen, da dem Hotelier kurzfristig etwas Personal abgesprungen ist. Als Gegenleistung dürfen sie in einer Luxussuite wohnen, bis die Antares sie abholt, womit auch die Übernachtungsfrage geklärt ist.


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U.S.S. Explorer

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Während ihres einwöchigen Aufenthaltes auf Sternenbasis 173, haben sich die neuen Crewmitglieder mit ihren neuen Kollegen bekannt gemacht. Währendessen musste der Captain die ganze Woche an einer Konferenz mit Admiral Tolrik teilnehmen. Hierbei wurde das Problem der Amdromeda-Galaxie erläutert. Die Sternenflotte hat in Zusammenarbeit mit den Sharok und dank der gesammelten Daten der Explorer zwei Schiffe modifiziert und auf die Reise in die Andromeda-Galaxie geschickt. Die USS T'Hara und die USS Mardin sollen feststellen, ob der Föderation eine Gefahr droht oder nicht, und wenn mögliche friedlichen Kontakt herstellen. Währendessen wird die Gefahr durch das Dominion immer größer. Die Explorer wurde nach ihrem Aufenthalt auf der Sternenbasis 173 zur Erde beordert, wo sie an einem Manöver teilnehmen soll. Um besser vorbereitet zu sein, ordnete der Captain Kampsimulationen für die Crew an. Auch die Kampfshuttles, welches die Explorer mit sich führt, haben ihren vollständigen Einsatzstatus erhalten und werden nun bestückt. Während ihres Fluges zur Erde, sollen die Kampfshuttles simulierte Angriff auf die Explorer fliegen, um die Crew zu schulen.


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U.S.S. Hephaistos

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Persönliches Computerlogbuch der OPS, Lieutenant Ril Biron

Nach der extremen Zunahme des Funkverkehrs auf der Oberfläche von Trorok V steht der Gouverneur dieser klingonischen Kolonie in reger Diskussion mit seinen Provinzverwaltern. Seiner aggressiven Einstellung gegenüber den "Wasserwesen" und dieser rege Funkverkehr lassen darauf schließen, dass die Klingonen diese Wesen nicht auf ihrer Welt dulden werden, und entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Unser Außen-Team wurde vor Ort, auf dem Anwesen, auf dem eines der "Wasserwesen" im wahrsten Sinne des Wortes- aus einem Brunnen- auftauchte, von einer ganzen Reihe von Erdbeben überrascht. Diese zwangen uns unser Außen-Team vorzeitig wieder an Bord zu nehmen, zudem stürzte Lieutenant Doktor Stacy Franklin in eine Erdspalte. Bewusstlos wurde sie an Bord gebeamt und wird seitdem auf der Krankenstation behandelt.
Unterdessen fanden die Sensoren eine Höhle mit Kontakt zur Oberfläche, in der ebenfalls Wesen der Art anzutreffen sind. Eben dorthin sind Captain John Shepard, Lieutenant Commander Moriak dak Konzat, Lieutenant Shannon Westlake und die Klingonin khe'Varleyhr mit einem Shuttle unterwegs.


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U.S.S. Independence

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Captain's Log, Capt. Tholas Yalika,

Nachdem wir uns samt Bugbereich der Syrinx im Schlepp retten konnten vor der frei werden Quantensingularität, waren wir erst einmal beschäftigt, die Schäden aufzunehmen und die Verletzten zu versorgen. Einen Toten müssen wir beklagen; beim Fluchtmanöver wurde die Antriebssektion zwischen Deck 12 und 13 von einem Felsbrocken aufgerissen, den die Singularität an sich zog.
Unsere gestartete Sonde war indes erfolgreich und konnte vermutlich die Position des Schiffes ausmachen, das die Syrinx angegriffen hat. Es mußte wohl wegen schweren Schäden auf einem Asteroiden notlanden. Da es aber getarnt ist, sind unsere einzigen Hinweise die Spuren, die der wohl defekte Warp-Antrieb hinterlassen hat, sowie eine Anomalie, die die Sonde auf einem zehn Kilometer durchmessenden Asteroiden ausgemacht hat. Lieutenant Ginelli zufolge beträgt die Wahrscheinlichkeit 99,5%, daß es sich bei den Spuren um die eines romulanischen Warbirds handelt. Weitere Scans konnten wir aber nicht durchführen, da die Sonde kurz darauf, wahrscheinlich von einem kleinen Asteroiden, vernichtet wurde. Im Büro des Commodore sitzen zur Zeit der Commodore und Commander Tomarr von der Syrinx zusammen, um über weitere Maßnahmen zu beraten. Commander Gungan, Commander Tyro und ich sind ebenfalls anwesend. Der Commodore möchte, bevor er weitere Maßnahmen beschließen will, erst mal wissen, mit wem er es zu tun hat. Will heißen, er will ein Außenteam entsenden, das sich auf dem Schiff umsieht. Nun versuchen wir zu klären, wie wir das Team möglichst unbemerkt an Bord bringen.

Derweil hat die Taktik das Transpondersignal von Senator Peldeks Schiff empfangen. Der Senator soll bei den Titan-Gesprächen teilnehmen.


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U.S.S. Lexington

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Persönliches Computerlogbuch Lt. Chris Taylor

Irgendwie hatte es die Academy geschafft und uns noch zwei neue Crewmitglieder geschickt: Dr. Mike Taylor und Jesar Aran einen neuen CONN.
Schon längere Zeit hatten wir das Aussenteam beobachtet, dem sich eine Herde von Tieren näherte, was jedoch das kleinere Übel sein sollte. Kroch'pa meldete plötzlich, dass sich eine Gravitationsanomalie näherte. Gemeinsam überlegten wir, wie wir schlimmes für den Planeten und das Schiff abwenden konnten.
Zunächst skalierten wir die Navigationsdeflektoren neu um die Gravitationsanomalie abzulenken.
Bei dieser Aktion wurde das Schiff jedoch beschädigt. Unser neuer CONN wollte dies jedoch mit einem Shuttle noch einmal versuchen.
Nachdem festgestellt wurde, das Lt. Hofstedter verletzt wurde, musste ich wohl oder übel das Kommando übernehmen und gab Jesar Aran die Erlaubnis zu dem Manöver. Glücklicherweise schaffte er es. Nachdem wir unser Aussenteam wieder an Bord genommen hatten, übernahm Lt.Cmdr. Ashido das Kommando. Nachdem wir den Orbit mit Impulstriebwerken verlassen hatten machte ich mich daran, die Ionenspur der vermissten Bluegrass ausfindig zu machen.


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U.S.S. Trafalgar

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Die Technik der Trafalgar ist noch immer recht stark lädiert. Die Schwerkraft funktioniert zwar wieder, aber dafür hat nun ein Turbolift seinen Geist aufgegeben, in dem nun ausgerechnet der Captain fest sitzt. Und als ob das Schiff nicht schon kaputt genug wäre scheint sich nun zu allem Überfluss auch noch eine Population der berüchtigten Womp-Ratten an Bord auszubreiten. Diese Nager verspeisen mit Genuß vorzugsweise die Dinge, die man ansonsten für absolut ungenießbar hält. Sie speisen beispielsweise gerne Metalle oder Kunststoffe. Mit anderen Worten: sie sind durchaus in der Lage, ein Sternenschiff wie einen schweizer Käse zu durchlöchern. Was die Trafalgar, die zur Zeit ohne interne Sensoren, Transporter und derlei Luxus auskommen muß, nun vor eine gewisse Gefahr stellt.

Gefährlich ist auch die Stimmung von Captain Redlab. Er ist mit dem Zustand seines Schiffes alles andere als zufrieden und macht den Ersten Offizier, Commander Murphy, dafür verantwortlich. Nach Ansicht des Captains war es unverantwortlich von Murphy, das Schiff in einen Kampf mit dem Kugelraumschiff zu führen. Weshalb Redlab den Commander vom Dienst suspendierte.

Wie gefährlich die Lage der auf dem Planeten abgestürzten Delta Flyer Crew zur Zeit ist, ist nicht genau zu bestimmen. Zur Zeit dient den Raumfahrern eine Höhle als Zufluchts- und Rastplatz. Wie sich die Lage hier weiterhin entwickelt bleibt im Moment abzuwarten.


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United Federations Marine Corps

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Offizieller Pressebericht des UFMC Lieutenant Commander Zaalsh

Auf Betazed hatte sich das 123ste vor dem Hauptgebäude des Trainigns-Camps versammelt, während Lieutenant Colonel Kirah Vaughn sich in dem Gebäude von Commander Garry Nelson briefen ließ. Dabei diskutierten Captain Counselor Karina Saltar und Lieutenant Geoffrey Reynolds die Möglichkeit, dass die Kreatur, die der Lieutenant an einem Waldrand gesehen hatte, der Grund für den geländeweiten Alarm darstellen hatte können. Wenig später stieß Colonel Vaughn wieder zu ihrer Einheit, und bestätigte diese Annahme, jedoch konnte sie nur spärliche Informationen an ihre Marines weitergeben. Um diesen Mangel an Informationen auszugleichen schickte sie Lieutenant Doktor Malekthi Morathi und Sergeant Julian Enreyes zum Krankenhaus des Camps, um die Untersuchungsergebnisse der ersten drei Opfer des fehlgeschlagenen Jem'Hadar-Klons einzuholen, während Major Aremon Sopholes und Counselor Saltar die überlebenden Augenzeugen befragen sollten.
Darüber nicht sonderlich begeistert rüsteten sich die verschiedenen Mitglieder der Shadow Elite Squadron entsprechend ihrer Fähigkeiten noch besser aus, so forderte Captain Tex Ozri ein UV-Headset und Lieutenant 1st class Samuel Forester ließ sich seine private Werkzeug-Weste herunter beamen.
An Bord der USS Reputation der Sovereign-Klasse war Major Suvan Talvert dermaßen erstaunt über diese ungewöhnlichen Anfragen, dass er einen vorläufigen, mündlichen Bericht von Colonel Vaughn erbat.


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Weltenforscher

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Es dunkelt rasch auf dem Planeten, und viele der Weltenforscher sind in den beiden Gemeinschaftszelten in ihren Schlafsäcken und schlafen. Professor Eamon O'Leary und Darissa Lindir halten Nachtwache, für den Fall, daß etwas Außergewöhnliches vorgehen sollte. Plötzlich verändert sich einiges auf dem Planeten:

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Als die Nacht sich über den Planeten legte, begann der weiße Wald, der sich um die Lichtung herum ausbreitete, sanft in einem grünlichen Licht zu glühen. Das Summen, welches am Tage ein konstanter Ton gewesen war, begann, an- und abzuschwellen, während sich ein leises Zischen, wie von Wind, zur Geräuschkulisse hinzugesellte, obwohl immer noch kein Hauch zu spüren war.
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O'Leary und Lindir beschließen, zu versuchen, der Sache auf den Grund zu gehen, und begeben sich mit Tricordern ausgerüstet in den Wald. Dort kommt es zu einer weiteren interessanten Begebenheit:

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O'Leary ging auf den Busch, der vor ihm lag, zu. Plötzlich wandelten sich die Grüntöne in den Früchten des Busches und die Geräusche, die von ihm ausgingen, wurden schneller und lauter. Eamon blieb stehen. Als er ganz langsam zurückging, wurden die Geräusche des Busches wieder leiser. Seine Farbe begann sich ebenfalls wieder zu normalisieren.
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Die beiden Weltenforscher meinen, daß es sich um eine Angstreaktion handeln könnte, es aber auch eine reine Instinktreaktion auf Annäherung gewesen sein könnte. Ein wenig tiefer im Wald finden sie Spuren von Phaserfeuer; offensichtlich hat Team Phi hier auf irgendetwas geschossen. Sie beschließen, ins Lager zurückzukehren und den anderen von ihren Funden zu berichten. Zurück im Lager sind alle schnell geweckt, da Janii, die zwischendurch wieder aufgewacht war und mit Studdy ein paar Minuten vor dem Zelt verbracht hatte, und der Professor sich gegenseitig überraschen und dabei einiger Lärm entsteht. Es wird von den Funden berichtet, während dieser Zeit finden wieder Veränderungen im Verhalten des Waldes fest - die akustischen Schwingungen werden lauter und scheinen sich aufeinander abzustimmen.

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Die Zusammenkunft hatte begonnen... Die Geräusche, die aus dem Wald bisher vernommen worden waren, änderten sich erneut. Es war, als würde ein großes Orchester versuchen, sich einzustimmen. Jedes Knarren, jedes Summen stand weiterhin für sich, dennoch begann sich ganz allmählich eine Harmonie herauszubilden. Die schon fast stürmischen Einwände der Jungen und die behäbigen Standpunkte der Älteren vereinten sich zu einem einzigen eigenwilligen Chor, dessen auf- und abschwellende Melodien weithin zu hören waren...
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Das Team beschließt jedoch, daß es wahrscheinlich auch noch später die Gelegenheit haben wird, diese Phänomene zu beobachten, und beschließt, sich jetzt wieder schlafen zu legen und die Forschungen auf den nächsten Morgen zu verschieben.

Währenddessen erhält Captain Dostojewski auf der 'Obtain' eine Prioritätsnachricht von Admiral Descagne, der sie mit höchster Priorität zum Commodore befördert und zum Hauptquartier versetzen läßt, da es eine diplomatisch-ökonomische Krise zu bewältigen gilt und Dostojewski die beste Eignung für eine Entschärfung des Konflikts besitzt. Ein Shuttle trifft mehrere Stunden später ein, um Dostojewski abzuholen und den neuen Captain der 'Obtain', einen Andorianer namens Thran n'Ahrik, dort abzusetzen. Dieser stellt sich, nachdem er kurz sein Quartier begutachtet hat, auf der Brücke den anwesenden Offizieren vor und begibt sich dann sofort in den Bereitschaftsraum, wo er nach dem Dekorieren des Schreibtisches die Tricorderdaten der Weltenforscher durchzusehen beginnt.

Auf dem Planeten ist mittlerweile ein neuer Morgen angebrochen, die Weltenforscher wachen auf und sammeln sich auf dem Platz zwischen den Zelten. In der Nacht ist nichts Besonderes mehr vorgekommen, man unterhält sich gerade übers Frühstück.

Währenddessen macht sich unbemerkt unter ihren Füßen eine andere Lebensform auf zur Arbeit...

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Das D!Lii-Volk breitete seine acht schimmernd-durchsichtigen Flügel aus und begab sich zum Zentralprozessor der Völker. Genaugenommen breitete es _nicht_ seine Flügel aus, sondern die winzigen Flügel-Einheiten, die jeweils eine Miniaturausgabe des Gesamtvolkes darstellten, schwärmten in der Form ausgebreiteter Flügel auf und nieder. Die Körpereinheiten hätten dies für nicht sehr intelligent gehalten, hätten sie die Fähigkeit zur Reflektion außerhalb des Gemeinschafts-Ichs gehabt; doch so verlor keine der Einheiten einen Gedanken über die Komik der sich bewegenden, jedoch nicht gebrauchten Flügeleinheiten (denn da jede Einheit ein wie ein Kristall schimmerndes, insektenähnliches kleines Wesen war, konnten die Körper-, Kopf-, Rumpf- und Fühlereinheiten natürlich ebenfalls fliegen).
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Zu diesem Echo

Das nächste Echo gibt´s wie immer am zweiten Sonntag des kommenden Monats, diesmal ist das der 14.03.2004
Einsendeschluß für Leserbeiträge ist damit Sonntag, der 07.03.2004

Kontakt gibt's wie immer über unsere Redaktionsadresse echo@krizsan.de oder einen einfachen Klick direkt hier.


Redaktion/Freie Mitarbeiter: Dorit Kluge (dk), Anarkin (anarkin), Bálint Krizsán (bk) und Jens Ruhe (jr)

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